Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Version 01.01.2022

Zech Coaching / CHE-xxx

Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr von Zech Coaching mit unseren Kunden. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung und sind Bestandteil jeder Auftragsvereinbarung. Mit der Beauftragung seitens Kunden an Zech Coaching gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen AGB müssen vorgängig schriftlich vereinbart werden.

Mitwirkungspflicht

Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Ich mache darauf aufmerksam, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Der Coach steht dem Klienten als Prozessbegleiter und Unterstützer bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten geleistet. Der Klient sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.

Analog gilt das für alle weiteren Consulting Dienstleistungen, die durch Klienten in Anspruch genommen werden.

Jeder Kunde trägt die Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Beratungsdienstleistungen. Die angebotenen Beratungsdienstleistungen sind kein Ersatz für eine notwendige medizinische oder psychiatrische Behandlung. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbastbarkeit voraus.

Auftragsumfang und Konditionen

Der Auftragsumfang sowie die detaillierten Ziele werden in einer separaten Vereinbarung festgehalten. Zu Beginn eines Prozesses klärt Zech Coaching zusammen mit dem Auftraggeber (Firmenkunde bzw. Repräsentant), dem Klienten (Coachee) und eventuell dem Vorgesetzten des Klienten die jeweiligen Erwartungen an das Coaching bzw. die Beratung. Die Kosten für Beratungsleistungen (Organisationsberatung, Einzelcoaching, Workshops, Teamentwicklung, Vorträge) werden in einem separaten Kontrakt vereinbart.

Die Seminar- und Workshop-Preise verstehen sich, ausser wenn anders erwähnt, ohne Unterkunft und Verpflegung.

Zech Coaching erstellt Rechnungen im Normalfall per Monatsende, zahlbar innerhalb von 10 Tagen. Coaching-Packages und- / oder Pauschalangebote sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungstellung und spätestens 14 Tage vor Beginn des Coachings bzw. des Pauschalangebotes fällig.

Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer

Spesen 

Zusätzliche Aufwendungen für Persönlichkeitsprofile oder ähnliches, die im Zusammenhang mit einer unserer Arbeit in Absprache mit dem Kunden bzw. Klienten erstellt werden, werden effektiv in Rechnung gestellt.
Für Sitzungen ausserhalb von Bern wird die Reisezeit zum Stundenansatz von CHF 130.- verrechnet. Für Zugfahrten verrechnen wir Halbtax-Tickets (1. Klasse), bei Autofahrten betragen die zusätzlichen Kosten CHF 0.80/km (Hin-/Rückfahrt).

Auslagen wie Raummieten, spezielle Arbeitsinstrumente und andere Fremdkosten werden vorgängig mit den Klienten abgesprochen und separat in Rechnung gestellt.

Rücktrittsbedingungen/Annulationskosten

Festgelegte Durchführungsdaten sind für beide Vertragsparteien verbindlich. Bei Absagen  gelten folgende Bedingungen:

Absage später als 60 Tage vor Durchführung der Veranstaltung 25% des vereinbarten Honorars, später als 30 Tage 50% und später als 15 Tage vor der Durchführung 100% des Honorars bzw. Teilnahmegebühr. Falls Sie verschieben müssten: Bis 30 Tage vor der Durchführung 25% und bis 14 Tage 50% des vereinbarten Honorars.

Zech Coaching behält sich das Recht vor, ein ausgeschriebenes Seminar abzusagen. In diesem Fall erhalten die angemeldeten Personen die bereits bezahlten Seminarkosten zurückerstattet.

  • COACHING-SITZUNGEN/BERATUNGSGESPRÄCHE

Eine kostenfreie Absage der Coaching- oder Beratungs-Sitzung ist bis 48 Stunden vor dem Termin möglich, bei Montagsterminen bis Freitag 12.00 Uhr, danach wird das Honorar in voller Höhe fällig.

Bei Absagen am Tag des vereinbarten Auftragsbeginns wird der Gesamtbetrag verrechnet.

  • WORKSHOPS, SEMINARE, VORTRÄGE, ANDERE DIENSTLEISTUNGEN

Absagen von halb-, ganz- oder mehrtägigen Veranstaltungen sind bis 10 Arbeitstage im Voraus kostenlos, in diesem Fall wird die vorbereitende Arbeit inklusive Spesen zum vereinbarten Tagesansatz verrechnet.

Ausfall von Beratungsdienstleistungen von Zech Coaching bedingt durch Krankheit, bei zu geringer TeilnehmerInnenzahl, sowie von Zech Coaching nicht zu vertretenden Ausfällen und höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Durchführung. Nach Möglichkeit wird ein Alternativtermin angeboten.

Für sonstige unmittelbare Schäden und Kosten inklusive Verdienstausfall, entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter, Datenverlust, Reisekosten, Folge- und Vermögensschäden jeder Art übernimmt Zech Coaching keinerlei Haftung.

Vertraulichkeit

Wir verpflichten uns, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten auch nach der Beendigung des Vertrages unbegrenzt Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Alle persönlichen Inhalte der Klienten werden vertraulich behandelt. Daten der Klienten werden ausschliesslich intern verwendet und nicht an Dritte weitergegeben

Haftung

Zech Coaching arbeitet auf der Basis qualifizierter professioneller Ausbildungsgrundlagen. Bei der Tätigkeit handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist weder garantierbar noch geschuldet. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Sämtliche Dienstleistungen von Zech Coaching haben keinerlei therapeutischen Anspruch und grenzen sich deutlich ab. Der Versand beziehungsweise die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten.

Versicherungsschutz

Veranstalter von Team-Coachings, Seminaren, Workshops usw. ist immer der Auftraggeber. Die Versicherung der Teilnehmer ist einzig Sache des Klienten. Zech Coaching schuldet und bietet keinen Versicherungsschutz. Klienten sind persönlich und/oder durch ihren Arbeitgeber versichert

Gerichtsstand

Gerichtstand ist Bern. Es gilt das schweizerische Recht.

Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Klienten einschliesslich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.